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Keine Erweiterung der Vertretungsbefugnis des Sachwalters durch mündlichen Gerichtsauftrag

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/315Zak 2011, 172 Heft 9 v. 24.5.2011

ABGB §§ 275, 281 Abs 4

AußStrG §§ 123, 128 Abs 1

Die Erweiterung der Sachwalterschaft hat mit Beschluss zu erfolgen. Durch einen mündlichen Auftrag des Pflegschaftsgerichts an den Sachwalter, ein außerhalb des im Bestellungsbeschluss festgelegten Aufgabenbereichs liegendes Rechtsgeschäft abzuschließen, werden Wirkungskreis und Vertretungsbefugnis des Sachwalters nicht erweitert.

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