Das alte Außerstreitpatent von 1854 ist in den ersten 100 Jahren seiner Geltung nur neun Mal geändert worden. In seinen letzten 20 Geltungsjahren erfuhr es dann allerdings bereits 14 Abänderungen. Wer geglaubt hatte, dass sich diese Novellierungsgeschwindigkeit durch die Erlassung des neuen AußStrG von 2003 verlangsamen würde, hat sich freilich gründlich geirrt: Seit 2004 sind wieder 14 Änderungen beschlossen worden. Die letzte Novellierung erfolgte im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011. Sie wird nachfolgend besprochen.