Mit dem BudgetbegleitG 2011 (BGBl I 2010/111) wurde der ZPO ein neuer § 393a hinzugefügt, der dem Gericht mittels "Zwischenurteil zur Verjährung" eine abgesonderte Entscheidung nur über die Verjährung ermöglichen soll. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit Inhalt, Zweck und praktischer Anwendung dieser Bestimmung, die am 1. 5. 2011 in Kraft getreten ist, auseinander.