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Klage auf Abschluss eines Mietvertrags rechtfertigt nicht die Aufschiebung der Räumungsexekution

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2011/254Zak 2011, 139 Heft 7 v. 19.4.2011

EO §§ 42, 349

Eine vom Verpflichteten gegen den betreibenden Gläubiger eingebrachte Klage auf Abschluss eines Mietvertrags über jenes Objekt, das nach dem Exekutionstitel zu räumen ist, kann die Aufschiebung der Räumungsexekution nicht rechtfertigen.

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