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Keine Nebenintervention im Provisorialverfahren

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2011/255Zak 2011, 140 Heft 7 v. 19.4.2011

ZPO § 17

EO §§ 378, 402

Im Provisorialverfahren ist die Nebenintervention nach stRsp - jedenfalls auf Seite des Gegners der gefährdeten Partei - unzulässig. Eine dennoch abgegebene Beitrittserklärung ist unwirksam und vermittelt weder Parteistellung noch Rechtsmittellegitimation.

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