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Verwaltungskostenpauschalsätze von gemeinnützigen Bauvereinigungen

In aller KürzeZak 2011/224Zak 2011, 122 Heft 7 v. 19.4.2011

In BGBl II 2011/106 wurden vom BMWFJ Erhöhungen der Verwaltungskostenpauschalsätze von gemeinnützigen Bauvereinigungen nach § 6 Abs 1 ERVO kundgemacht, die ab 1. 4. 2011 bzw rückwirkend ab 1. 4. 2010 gelten.

Verwaltungskostenpauschalsätze gem § 6 Abs 1 ERVO (pro Jahr und Wohnung, jeweils ab 1. 4. bis 31. 3.):

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