In BGBl II 2011/106 wurden vom BMWFJ Erhöhungen der Verwaltungskostenpauschalsätze von gemeinnützigen Bauvereinigungen nach § 6 Abs 1 ERVO kundgemacht, die ab 1. 4. 2011 bzw rückwirkend ab 1. 4. 2010 gelten.
Verwaltungskostenpauschalsätze gem § 6 Abs 1 ERVO (pro Jahr und Wohnung, jeweils ab 1. 4. bis 31. 3.):