Aufgrund einer erst nach Redaktionsschluss der Zak 6/2011 bekannt gewordenen Änderung im NR-Plenum tritt das KSchRÄG 2011 nicht am 1. 4., sondern erst am 1. 5. 2011 in Kraft. Zu den Neuerungen siehe Zak 2011/186, 102.
Aufgrund einer erst nach Redaktionsschluss der Zak 6/2011 bekannt gewordenen Änderung im NR-Plenum tritt das KSchRÄG 2011 nicht am 1. 4., sondern erst am 1. 5. 2011 in Kraft. Zu den Neuerungen siehe Zak 2011/186, 102.