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Schadenersatz für Angehörigenpflege in Höhe der Bruttolohnkosten einer professionellen Kraft

RechtsprechungSchadenersatzZak 2011/215Zak 2011, 119 Heft 6 v. 5.4.2011

ABGB § 1325

Der Schadenersatzanspruch für die aufgrund der Körperverletzung notwendige Pflege durch einen Angehörigen richtet sich nach stRsp nach den fiktiven Bruttolohnkosten des ansonsten erforderlichen professionellen Pflegepersonals. Dazu zählen auch die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

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