Das insoweit am 1. 1. 2011 in Kraft getretene BudgetbegleitG 2011 brachte den Entfall der Darlehens- und Kreditvertragsgebühr und eine neue Gebührenbefreiung für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu Darlehens-, Kredit- und Haftungsverträgen. Das BMF hat vor Kurzem eine Information veröffentlicht, in der die Auswirkungen der Neuregelung und insb die Reichweite der Gebührenbefreiung dargestellt werden (BMF-010206/0048-VI/5/2011; abrufbar unter http://findok.bmf.gv.at ).