Am 17. 3. 2011 hat der Gesetzesvorschlag für das Konsumentenschutzrechts-ÄnderungsG 2011 (KSchRÄG 2011), der Regelungen für den Vertragsabschluss mit Verbrauchern während unerwünschter Werbeanrufe ("Cold Calling") enthält, mit wesentlichen Änderungen den Konsumentenschutzausschuss des NR passiert (AB 1108 BlgNR 24. GP). Am 30. 3. 2011 wurde der Vorschlag vom NR angenommen.