Zu 3 Ob 201/10w = Zak 2011/22, 18: Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen Geschäftsunfähigkeit kann innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren geltend gemacht werden.
Zu 3 Ob 201/10w = Zak 2011/22, 18: Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen Geschäftsunfähigkeit kann innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren geltend gemacht werden.