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Geroldinger, Anm zu JBl 2011, 182.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2011/383Zak 2011, 200 Heft 10 v. 7.6.2011

Zu 3 Ob 201/10w = Zak 2011/22, 18: Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen Geschäftsunfähigkeit kann innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren geltend gemacht werden.

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