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Eingeschränkte Rechtsmittellegitimation des Drittschuldners gegen die Exekutionsbewilligung

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2011/380Zak 2011, 199 Heft 10 v. 7.6.2011

EO §§ 65, 78, 331 Abs 1

ZPO § 521a

Der Drittschuldner, dem ein Leistungsverbot gem § 331 Abs 1 EO (Exekution auf andere Vermögensrechte) erteilt wurde, ist nur insoweit zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Exekutionsbewilligung legitimiert, als er eine eigene gesetzwidrige Belastung geltend macht. Dies ist der Fall, wenn das Leistungsverbot etwa wegen Unpfändbarkeit oder Unverwertbarkeit nicht erlassen hätte werden dürfen. Ob das gepfändete Recht besteht, berührt die Rechtssphäre des Drittschuldners hingegen nicht.

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