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Verwalter zur Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten - keine Legitimation zur Mietvertragskündigung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2011/367Zak 2011, 195 Heft 10 v. 7.6.2011

MRG § 6 Abs 2 und 3, § 30 Abs 2 Z 14

EO § 111

Dem gem § 6 Abs 2 MRG auf Antrag des Mieters zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten bestellten Verwalter fehlt die Legitimation, das Mietverhältnis nach § 30 Abs 2 Z 14 MRG wegen Abbruchreife aufzukündigen. Die Unfinanzierbarkeit der erforderlichen Arbeiten könnte höchstens einen Antrag auf Einstellung der Zwangsverwaltung nach § 6 Abs 3 Z 2 MRG rechtfertigen.

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