MRG § 8 Abs 2
Wr WasserversorgungsG: § 15 Abs 4
Gem § 15 Abs 4 Wr WasserversorgungsG hat der Wasserabnehmer die Verbrauchsanlage mindestens alle drei Monate auf ihre Dichtheit zu überprüfen, wobei die Kontrolle alternativ durch
MRG § 8 Abs 2
Wr WasserversorgungsG: § 15 Abs 4
Gem § 15 Abs 4 Wr WasserversorgungsG hat der Wasserabnehmer die Verbrauchsanlage mindestens alle drei Monate auf ihre Dichtheit zu überprüfen, wobei die Kontrolle alternativ durch