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Haager Kindesentführungsübereinkommen - schlüssige Genehmigung der Übersiedlung des Kindes

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/260Zak 2010, 155 Heft 8 v. 11.5.2010

HKÜ Art 13

ABGB § 863

Die Rückführung des Kindes kann gem Art 13 HKÜ ua dann abgelehnt werden, wenn der (mit-)obsorgeberechtigte Antragsteller dem Auslandsaufenthalt des Kindes zugestimmt bzw diesen nachträglich genehmigt hat. Die Zustimmung kann auch konkludent erteilt werden. Der spätere Widerruf der Zustimmung zu einem dauernden Auslandsaufenthalt ist unbeachtlich.

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