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Ablehnung im Besitzstörungsverfahren - Revisionsrekurs gegen Zurückweisung des Rekurses unzulässig

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2010/621Zak 2010, 359 Heft 18 v. 12.10.2010

JN § 24 Abs 2

ZPO § 528

Wurde der Rekurs gegen die Ablehnung der Annahme einer richterlichen Befangenheit in einem Zwischenverfahren ohne Vornahme einer meritorischen Prüfung der Ablehnungsgründe zurückgewiesen, ist die Anfechtbarkeit dieses Beschlusses nicht nach § 24 Abs 2 JN zu beurteilen, sondern nach § 528 ZPO. Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach § 528 ZPO richtet sich nach dem Verfahren, in dem die Ablehnung erfolgte; auch der Entscheidungsgegenstand ist jenem im Hauptverfahren gleichzusetzen.

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