ZPO §§ 244, 529 Abs 1 Z 2
Dass der Beklagte im Zeitpunkt der Zustellung des unangefochten gebliebenen Zahlungsbefehls unerkannt prozessunfähig war, ist mit Nichtigkeitsklage geltend zu machen.
OGH 10. 8. 2010, 1 Ob 71/10p
ZPO §§ 244, 529 Abs 1 Z 2
Dass der Beklagte im Zeitpunkt der Zustellung des unangefochten gebliebenen Zahlungsbefehls unerkannt prozessunfähig war, ist mit Nichtigkeitsklage geltend zu machen.
OGH 10. 8. 2010, 1 Ob 71/10p