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Anspruch auf Entfernung der herüberwachsenden Kletterpflanze trotz Selbsthilferechts

RechtsprechungSachenrechtZak 2010/541Zak 2010, 316 Heft 16 v. 14.9.2010

ABGB § 364 Abs 2, §§ 422, 523

Der Bewuchs der Hausmauer durch eine auf dem Nachbargrundstück gepflanzte Kletterpflanze stellt eine unmittelbare Zuleitung iSd § 364 Abs 2 ABGB dar, die ohne Rechtstitel jedenfalls unzulässig ist. Der beeinträchtigte Eigentümer kann die Entfernung des Bewuchses sowie der Pflanze, die nur auf diese Weise wachsen kann, verlangen.

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