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Schadenersatz für entgangenen Unterhalt - Ersatz von Kreditraten für die Wohnung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/516Zak 2010, 297 Heft 15 v. 31.8.2010

ABGB § 1327

Gem § 1327 ABGB ist der Unterhaltsentgang in Höhe der tatsächlichen Unterhaltsleistungen zu ersetzen, soweit diese noch einigermaßen im Verhältnis zur gesetzlichen Unterhaltspflicht stehen. Der gesetzliche Unterhalt bildet den Mindestersatzanspruch.

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