Zu 4 Ob 193/09z = Zak 2010/158, 99: Der Nebenintervenient kann durch den Widerruf der Nebenintervention und den neuerlichen Beitritt auf Seite der anderen Partei einen Seitenwechsel vornehmen. Der Beitritt muss schriftlich erfolgen.
Zu 4 Ob 193/09z = Zak 2010/158, 99: Der Nebenintervenient kann durch den Widerruf der Nebenintervention und den neuerlichen Beitritt auf Seite der anderen Partei einen Seitenwechsel vornehmen. Der Beitritt muss schriftlich erfolgen.