Zur Valorisierung der Tarifsätze wurden mit Verordnungen der BMJ (BGBl II 2010/217 und II 2010/218) Zuschläge von 20 % zu den im Notariats- und Gerichtskommissionstarif angeführten festen Gebührenbeträgen festgesetzt. Die V treten am 1. 8. 2010 in Kraft. Die höheren Gebührensätze stehen im Gerichtskommissionstarif für Amtshandlungen, die nach dem 31. 7. 2010 beendet werden, und im Notariatstarif für Tätigkeiten, die nach dem 31. 7. 2010 bewirkt werden, zu.