Laut Kundmachungen des Bundeskanzlers sind die Dominikanische Republik und die Türkei dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) beigetreten (BGBl III 2010/62 und III 2010/63).
Laut Kundmachungen des Bundeskanzlers sind die Dominikanische Republik und die Türkei dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) beigetreten (BGBl III 2010/62 und III 2010/63).