Mit der V BGBl II 2010/223 wurde die Elektrotechnikverordnung (ETV) 2002 novelliert. Der neu eingefügte, am 13. 7. 2010 in Kraft getretene § 7a ETV 2002 sieht vor, dass der Vermieter bei der "Vermietung einer Wohnung gem § 2 Abs 1 MRG" sicherstellen muss, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des ElektrotechnikG 1992 entspricht. Unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes ist jedenfalls der Einbau eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen erforderlich. Mehr dazu in einem der folgenden Hefte.