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Verpflichtung des Vermieters zum Einbau eines Fehlerstrom-Schutzschalters

In aller KürzeZak 2010/420Zak 2010, 242 Heft 13 v. 27.7.2010

Mit der V BGBl II 2010/223 wurde die Elektrotechnikverordnung (ETV) 2002 novelliert. Der neu eingefügte, am 13. 7. 2010 in Kraft getretene § 7a ETV 2002 sieht vor, dass der Vermieter bei der "Vermietung einer Wohnung gem § 2 Abs 1 MRG" sicherstellen muss, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des ElektrotechnikG 1992 entspricht. Unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes ist jedenfalls der Einbau eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen erforderlich. Mehr dazu in einem der folgenden Hefte.

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