Vor dem Hintergrund der deutschen Erbrechtsreform formuliert die Autorin Änderungsvorschläge für das österreichische Erb- bzw Pflichtteilsrecht. Insb schlägt sie vor, nicht nur strafbare Handlungen gegen den Erblasser, sondern auch solche gegen dessen Angehörige als Erbunwürdigkeitsgrund festzusetzen. Weiters hält sie die zweijährige Frist des § 785 Abs 3 ABGB für die Schenkungsanrechnung für zu kurz. Schließlich sollte ihrer Ansicht nach die Möglichkeit zur Stundung von Pflichtteilszahlungen geschaffen werden.