Zu 5 Ob 270/09f = Zak 2010/263, 156: Gewährleistungsansprüche für Mängel an allgemeinen Liegenschaftsteilen können vom Wohnungseigentümer ohne Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft geltend gemacht werden, wenn dies die Gemeinschaftsinteressen nicht berührt.