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Internationale Zuständigkeit in Kindesentführungsfällen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/399Zak 2010, 234 Heft 12 v. 13.7.2010

EheGVVO: Art 10, 11 Abs 8, Art 42, 47

Im Fall des widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes ("Kindesentführung") bleiben gem Art 10 EheGVVO (Brüssel IIa-VO 2201/2003 ) grundsätzlich die Gerichte des bisherigen Aufenthaltsstaats des Kindes international zuständig. Zur Übertragung der Zuständigkeit auf einen anderen Mitgliedstaat kommt es ua dann, wenn

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