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Unterschiedliche Beurteilung der Höchstgrenze des vorläufigen Unterhalts durch den OGH

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/398Zak 2010, 233 Heft 12 v. 13.7.2010

EO § 382a Abs 2 (idF vor FamRÄG 2009)

OGHG § 8 Abs 1 Z 2

Die seit 2008 zustehende 13. Familienbeihilfe pro Jahr führt nicht zur aliquoten Erhöhung des (Maximal-)Betrags des vorläufigen Unterhalts iSd § 382a Abs 2 EO idF vor FamRÄG 2009.

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