ABGB §§ 97, 1295 Abs 2
EO § 382b
Die Geltendmachung des Wohnungserhaltungsanspruchs nach § 97 ABGB scheitert am Einwand des Rechtsmissbrauchs, wenn der wohnungsbedürftige Ehegatte seine ehelichen Beistandspflichten selbst gröblich vernachlässigt hat. Ob Rechtsmissbrauch vorliegt, ist anhand einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls einschließlich der Wohnsituation der Ehegatten zu beurteilen.