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Verzugszinssatz zwischen Unternehmern

In aller KürzeZak 2010/388Zak 2010, 222 Heft 12 v. 13.7.2010

Da der Basiszinssatz seit 13. 5. 2009 (Absenkung auf 0,38 %) unverändert geblieben ist, beträgt der Verzugszinssatz gem § 352 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften im Zeitraum von 1. 7. bis 31. 12. 2010 weiterhin 8,38 %. Zum Basiszinssatz (von dem weitere gesetzliche Zinssätze abhängen) siehe Zak 2009/261, 162.

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