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Einbringung des Aufteilungsantrags beim unzuständigen Gericht wahrt Präklusivfrist des § 95 EheG

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/329Zak 2010, 193 Heft 10 v. 9.6.2010

EheG § 95

ABGB § 1497

JN § 44 Abs 1

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