ABGB § 364 Abs 2
Ob eine Emission iSd § 364 Abs 2 ABGB ortsüblich ist, hängt von den tatsächlichen Verhältnissen in der unmittelbaren Umgebung ab. Öffentlich-rechtliche Vorschriften können bei der Beurteilung nur hilfsweise herangezogen werden. Daher kommt der Flächenwidmung nur eine Indizfunktion für die im maßgeblichen Raum bestehenden Verhältnisse zu.