Der Artikel befasst sich mit der im AußStrG nicht ausdrücklich geregelten Aufgabenteilung zwischen Verlassenschaftsgericht, Gerichtskommissär und Verlassenschaftskurator in Bezug auf die Ausforschung unbekannter Erben.
Der Artikel befasst sich mit der im AußStrG nicht ausdrücklich geregelten Aufgabenteilung zwischen Verlassenschaftsgericht, Gerichtskommissär und Verlassenschaftskurator in Bezug auf die Ausforschung unbekannter Erben.