vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bauer, Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht bei Gericht, iFamZ 2009, 94.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2009/225Zak 2009, 140 Heft 7 v. 21.4.2009

Wenn eine Vorsorgevollmacht auch Angelegenheiten des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs, die Einwilligung in schwerere medizinische Behandlungen oder die dauerhafte Wohnsitzverlegung umfassen soll, muss sie gem § 284f Abs 3 ABGB vor einem Rechtsanwalt oder Notar bzw bei Gericht errichtet werden. Der Beitrag will Richtern einen kurzen Leitfaden für die Errichtung der Vorsorgevollmacht geben. Ua ist der Autor der Auffassung, dass eine Vorsorgevollmacht mangels ausdrücklicher Regelung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vor jedem BG errichtet werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte