ABGB § 1091
MRG § 1
Bei der Vermietung einer ganzen Messehalle oder eines nach allen Seiten abgegrenzten Stockwerks dieser Halle handelt es sich um keine Flächenmiete, sondern um eine dem MRG unterliegende Geschäftsraummiete.
ABGB § 1091
MRG § 1
Bei der Vermietung einer ganzen Messehalle oder eines nach allen Seiten abgegrenzten Stockwerks dieser Halle handelt es sich um keine Flächenmiete, sondern um eine dem MRG unterliegende Geschäftsraummiete.