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Keine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen eines Ehegatten gegen die GmbH des anderen

RechtsprechungSchuldrechtZak 2009/213Zak 2009, 135 Heft 7 v. 21.4.2009

ABGB § 1495

Gem § 1495 ABGB ist die Verjährung von Ansprüchen, die zwischen Ehegatten bestehen, während aufrechter Ehe gehemmt. Eine Ausdehnung dieser Hemmungsvorschrift auf (arbeitsrechtliche) Ansprüche eines Ehegatten gegen eine GmbH, deren Alleingeschäftsführer der andere Ehegatte ist, scheitert am eindeutigen Gesetzeswortlaut.

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