ABGB § 1495
Gem § 1495 ABGB ist die Verjährung von Ansprüchen, die zwischen Ehegatten bestehen, während aufrechter Ehe gehemmt. Eine Ausdehnung dieser Hemmungsvorschrift auf (arbeitsrechtliche) Ansprüche eines Ehegatten gegen eine GmbH, deren Alleingeschäftsführer der andere Ehegatte ist, scheitert am eindeutigen Gesetzeswortlaut.