ABGB § 1091
MRG § 1
Im Fall eines Bestandvertrags über ein Café in einem Bundesmuseum sprechen die vereinbarte Betriebspflicht während der Museumsöffnungszeiten, die besondere räumliche Ankoppelung an das Museum, die Zurverfügungstellung von Inventar und Geräten durch die Bestandgeberin, der umsatzabhängige Bestandzins sowie die Verpflichtung des Bestandnehmers, das Preisniveau der angebotenen Waren mit der Bestandgeberin abzustimmen, für eine Unternehmenspacht. Die Beurteilung als Unternehmenspacht ist bei dieser Sachlage auch dann vertretbar, wenn die Bestandgeberin das Unternehmen niemals selbst betrieben und dem Bestandnehmer keine Konzession zur Verfügung gestellt hat (Zurückweisung der Revision).