Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-306/06 , 01051 Telecom/Deutsche Telekom = Zak 2008/238, 135 ist eine per Überweisung abgewickelte Zahlung nur dann iSd Zahlungsverzugs-RL 2000/35/EG rechtzeitig, wenn der geschuldete Betrag noch innerhalb der Zahlungsfrist auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wird. Der Autor kritisiert diese Auslegung. Die Richtlinienwidrigkeit der österreichischen Rechtslage (aus § 905 Abs 2 ABGB wird abgeleitet, dass das Einlangen des kontomäßig gedeckten Auftrags innerhalb der Zahlungsfrist beim Geldinstitut des Schuldners ausreicht) kann seiner Auffassung nach nur in Fällen angenommen werden, in denen der Zahlungstermin vertraglich festgelegt ist, weil § 1334 ABGB ohnehin für den Gläubiger im Vergleich zur RL viel günstigere gesetzliche Zahlungsfristen vorsieht ("ohne unnötigen Aufschub" statt 30 Tagen). Dass eine Möglichkeit zur richtlinienkonformen Interpretation besteht, bezweifelt er (beachte dazu auch Zak 2008/557, 320).