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Klage gegen einen fremden Staat - inländische Gerichtsbarkeit und internationale Zuständigkeit

RechtsprechungInternationalZak 2009/194Zak 2009, 119 Heft 6 v. 7.4.2009

EGJN Art IX

JN §§ 27a, 28 Abs 1 Z 2, § 99 Abs 3

Die Staatenimmunität ist auf Hoheitsakte beschränkt. Die Klage eines Immobilienmaklers gegen einen Staat (hier: Tunesien) auf Zahlung der Provision für die Vermittlung der Liegenschaft, die für die Botschaft genutzt wird, scheitert daher nicht an fehlender inländischer Gerichtsbarkeit.

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