EGJN Art IX
JN §§ 27a, 28 Abs 1 Z 2, § 99 Abs 3
Die Staatenimmunität ist auf Hoheitsakte beschränkt. Die Klage eines Immobilienmaklers gegen einen Staat (hier: Tunesien) auf Zahlung der Provision für die Vermittlung der Liegenschaft, die für die Botschaft genutzt wird, scheitert daher nicht an fehlender inländischer Gerichtsbarkeit.