EO §§ 78, 140
ZPO § 366 Abs 1
Im Exekutionsverfahren ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht nur in den in § 66 Abs 1 und § 239 Abs 2 EO geregelten Fällen unzulässig, sondern gem § 78 EO auch dann, wenn die selbstständige Anfechtung nach der ZPO ausgeschlossen ist und die EO keine abweichenden Bestimmungen vorsieht.