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Unterbrechung der Frist zur Verbesserung der Berufung durch neuerlichen Verfahrenshilfeantrag

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2009/147Zak 2009, 99 Heft 5 v. 24.3.2009

ZPO § 73 Abs 3, § 85 Abs 2

Unabhängig davon, ob die Einräumung einer weiteren Verbesserungsfrist berechtigt war, wirkt der erst während der zweiten Verbesserungsfrist gestellte Verfahrenshilfeantrag auf Beigebung eines Rechtsanwalts fristunterbrechend.

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