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Bedeutung der Haltelinie bei einer kombinierten Straßen- und Eisenbahnkreuzung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/146Zak 2009, 99 Heft 5 v. 24.3.2009

ABGB § 1311

StVO § 9 Abs 3

EisbKrV: § 19

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