ABGB §§ 94, 140
KBGG § 42
Seit der am 1. 1. 2008 in Kraft getretenen Novellierung des § 42 KBGG durch BGBl I 2007/76 ist das Kinderbetreuungsgeld bei der Bemessung konkurrierender Unterhaltsansprüche nicht mehr als Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten beziehenden Elternteils zu berücksichtigen. Verfassungsrechtliche Bedenken werden dadurch nicht aufgeworfen.