ABGB §§ 871, 875
Ein Makler, der ein Ferienwohnrecht an einen Kunden vermittelte, das ihm vom Anbieter zur Verfügung gestellte Vertragsformulare ausfüllte und dieses an den Anbieter weiterleitete, ist als Verhandlungsgehilfe des Anbieters zu qualifizieren, selbst wenn ihm (auch) der Kunde einen Vermittlungsauftrag erteilt hat. Für die Irreführung durch einen