ABGB §§ 859, 1295 Abs 1
Der Eingriff in ein bekanntes oder leicht erkennbares besitzverstärktes Forderungsrecht ist rechtswidrig.
OGH 6. 7. 2009, 1 Ob 99/09d
ABGB §§ 859, 1295 Abs 1
Der Eingriff in ein bekanntes oder leicht erkennbares besitzverstärktes Forderungsrecht ist rechtswidrig.
OGH 6. 7. 2009, 1 Ob 99/09d