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Unterbrechung des Provisorialverfahrens wegen eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2009/304Zak 2009, 198 Heft 10 v. 2.6.2009

EO §§ 78, 381, 402 Abs 4

ZPO § 190

Auch ein (hier: wettbewerbsrechtliches) Provisorialverfahren kann bis zur Erledigung eines in einem anderen Verfahren gestellten, präjudiziellen Vorabentscheidungsersuchens unterbrochen werden, wenn dies - insb aufgrund der schwerwiegenden Bedenken an der Gemeinschaftsrechtskonformität der anzuwendenden Regelungen des nationalen Rechts - im Einzelfall zweckmäßig erscheint. Die Präjudizialität der Vorlagefrage fehlt, wenn die einstweilige Verfügung auch aus anderen Gründen erlassen werden könnte.

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