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Internationale Zuständigkeit für die Geltendmachung einer isolierten Gewinnzusage

RechtsprechungInternationalZak 2009/305Zak 2009, 198 Heft 10 v. 2.6.2009

EuGVVO: Art 15 f

KSchG § 5j

Die auf § 5j KSchG gestützte Klage eines Verbrauchers auf Einhaltung einer isolierten, nicht von einer Warenbestellung abhängigen Gewinnzusage kann dann am Verbrauchergerichtsstand nach Art 15 f EuGVVO eingebracht werden, wenn der Unternehmer eine vertragliche Verpflichtung zur Auszahlung des Gewinns eingegangen ist oder der Verbraucher tatsächlich eine Bestellung aufgegeben hat.

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