Der Artikel befasst sich mit der Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten der Sachwalter, der Vorsorgebevollmächtigte bzw ein gem § 284b ABGB vertretungsbefugter naher Angehöriger hat, Entscheidungen in Zusammenhang mit der Wohnung des Behinderten zu treffen. Anders als die Anmietung einer Wohnung zu ortsüblichen Bedingungen stellen die Kündigung des Mietvertrags und der Kauf bzw Verkauf einer Eigentumswohnung nach Ansicht der Autorin Angelegenheiten des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs dar, für die der Sachwalter die Genehmigung des Gerichts bzw der Bevollmächtigte gem § 284f Abs 3 ABGB eine qualifizierte Vorsorgevollmacht benötigt. Gesondert zu bewerten sei die mit dem Vertragsabschluss verbundene dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes des Behinderten.