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Unterschriftenbeglaubigung durch Legalisator - Einschränkung der Identitätsprüfung

RechtsprechungSachenrechtZak 2008/117Zak 2008, 72 Heft 4 v. 5.3.2008

GBG § 26

RGBl 1900/44

Das Vlbg GrundbuchsanlegungsreichsG (RGBl 1900/44) lässt eine Unterschriftenbeglaubigung durch Legalisatoren zu; eine von einem Legalisator beglaubigte Urkunde kann nur in Vorarlberg Grundlage einer grundbücherlichen Eintragung sein.

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