ABGB § 835
Auch die nach den baurechtlichen Vorschriften erforderliche Zustimmung eines Miteigentümers zum Antrag der anderen Miteigentümer auf Erteilung einer Baubewilligung kann nach § 835 ABGB durch richterlichen Beschluss ersetzt werden.
ABGB § 835
Auch die nach den baurechtlichen Vorschriften erforderliche Zustimmung eines Miteigentümers zum Antrag der anderen Miteigentümer auf Erteilung einer Baubewilligung kann nach § 835 ABGB durch richterlichen Beschluss ersetzt werden.